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   VG Regensburg, 05.12.2016 - RN 10A DS 16.1666   

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VG Regensburg, 05.12.2016 - RN 10A DS 16.1666 (https://dejure.org/2016,46152)
VG Regensburg, Entscheidung vom 05.12.2016 - RN 10A DS 16.1666 (https://dejure.org/2016,46152)
VG Regensburg, Entscheidung vom 05. Dezember 2016 - RN 10A DS 16.1666 (https://dejure.org/2016,46152)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • VGH Bayern, 11.12.2013 - 16a DS 13.706

    Bürgermeister aus dem Landkreis München bleibt vorläufig des Dienstes enthoben

    Auszug aus VG Regensburg, 05.12.2016 - RN 10A DS 16.1666
    Ernstliche Zweifel liegen dann vor, wenn im Zeitpunkt der Entscheidung des Gerichts offen ist, ob die von der Behörde getroffene Anordnung rechtmäßig oder rechtswidrig ist (vgl. z. B. BayVGH vom 11.12.2013 Az. 16a DS 13.706 m. w. N.).

    Der Untersuchungsgrundsatz des Gerichts ist dahingehend eingeschränkt, dass regelmäßig nur die Pflicht besteht, auf die vorhandenen Feststellungen zurückgreifen zu müssen (vgl. BayVGH vom 11.12.2013 a. a. O.).

    Wann der Dienstbetrieb durch das Verbleiben eines Beamten wesentlich beeinträchtigt, hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in seinem Beschluss vom 11. Dezember 2013 (Az. 16a DS 13.706) wie folgt beschrieben:.

    Ein solches Verhalten läge zum Beispiel bei einem wiederholten persönlichen Fehlverhalten gegenüber untergebenen Mitarbeitern oder auch anvertrauten Dritten nahe (vgl. Vielzahl von Verfehlungen im persönlichen Bereich im Verfahren Az. 16a DS 13.706; Verhalten der Leiterin einer Volksschule, BayVGH vom 3.11.2010 Az. 16a DS 10.1010).

  • VGH Bayern, 03.11.2010 - 16a DS 10.1010

    Disziplinarrecht; Leiterin einer Volksschule; Verdacht auf mehrfache

    Auszug aus VG Regensburg, 05.12.2016 - RN 10A DS 16.1666
    "Der Dienstbetrieb wird durch das Verbleiben eines Beamten im Dienst dann wesentlich beeinträchtigt, wenn durch dessen Anwesenheit der Betriebsfrieden so stark gestört wird, dass sich dadurch die Aufgabenerledigung durch andere Bedienstete oder der Dienststelle insgesamt wesentlich erschwert, wobei es auch denkbar ist, dass Druck auf andere Bedienstete der Beschäftigungsdienststelle ausgeübt wird (BayVGH, B. v. 3.11.2010 - 16a DS 10.1010 - juris).

    Ein solches Verhalten läge zum Beispiel bei einem wiederholten persönlichen Fehlverhalten gegenüber untergebenen Mitarbeitern oder auch anvertrauten Dritten nahe (vgl. Vielzahl von Verfehlungen im persönlichen Bereich im Verfahren Az. 16a DS 13.706; Verhalten der Leiterin einer Volksschule, BayVGH vom 3.11.2010 Az. 16a DS 10.1010).

  • OVG Niedersachsen, 25.03.2013 - 19 ZD 4/13

    Vorliegen einer vorläufigen Dienstenthebung eines Beamten nach § 38 Abs. 1 Nr. 2

    Auszug aus VG Regensburg, 05.12.2016 - RN 10A DS 16.1666
    Zu besorgen ist eine wesentliche Beeinträchtigung des Dienstbetriebes vor allem dann, wenn aufgrund von Umständen, die mit dem mutmaßlich begangenen Dienstvergehen in Zusammenhang stehen, eine gedeihliche, der Dienstverrichtung dienende Zusammenarbeit mit dem Beamten gefährdet ist und hierunter die Aufgabenerledigung ernsthaft leiden kann (OVG Lüneburg, B. v. 25.3.2013 - 19 ZD 4/13 - juris).".
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